DIE FUNKPILOTEN

DIE FUNKPILOTEN bringen's!

Wenn es sein muss
über Stock und Stein,
über Land und Wasser,
am Tag oder über Nacht.

Denn wer etwas bewegen will,
muss beweglich sein!

AGB

Die Funkpiloten GmbH vermittelt Botendienste nach dem allgemeinen Frachtführerrecht HGB, den Bestimmungen des Straßengüterverkehrs CMR und des Warschauer Abkommens, sofern im Folgenden nicht abweichende Regelungen getroffen sind. Der Beförderungsvertrag kommt schriftlich oder fernmündlich zustande. Eine vom Auftraggeber abverlangte Zusage einer Lieferfrist benennt lediglich die nach menschlichem Ermessen zu erwartende Zeitdauer, ist aber nicht bindend. Eine Ablieferquittung wird nur bei ausdrücklicher Aufforderung eingeholt. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die aus unvollständiger Auftragsübermittlung, unfreier Versendung, Fehladressierung, Zollgründen, Einlagerung oder Rücksendung entstehen. Das zu zahlende Entgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Es ist vom Auftraggeber oder Empfänger spätestens bei Auslieferung dem auftragsausführenden Unternehmen auszuzahlen, sofern nicht eine Rechnungsstellung durch die Funkpiloten GmbH im eigenen Namen oder im Auftrag des ausführenden Unternehmens vereinbart wurde. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen sowie Sachen, die
a) Sitte und Anstand im jeweiligen Versende- und Empfangsland verletzen,
b) gegen geltendes Recht des jeweiligen Versende- und Empfangslandes verstoßen,
c) kennzeichnungspflichtige oder gefährliche Stoffe enthalten,
d) dem Postvorbehalt widersprechen.
Sollte die Funkpiloten GmbH oder das von ihr beauftragte Unternehmen irrtümlich oder unwissentlich ein Gut übernommen haben, welches laut Punkt 5 AGB von der Beförderung ausgeschlossen ist, so haftet sie nicht für daraus entstehende Schäden. Die Funkpiloten GmbH haftet bei Sachschäden bis zu € 5.000,00 sowie bei Vermögensschäden bis zu € 2.000,00, auch im internationalen Straßengüterverkehr, sofern eine entsprechende Wertangabe oder ein besonderes Interesse festgelegt wurde. Die Haftung ist begrenzt auf € 1.000,00 bei Sachschäden an
a) nationalen und internationalen Sendungen im Übernacht-Versand,
b) Umzugsgut,
c) Kostbarkeiten, Kunstgegenständen, Geld und geldwerten Papieren,
d) Trailern, Containern, Fahrzeugen, Anhängern und Booten,
e) lebenden Tieren.
Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht abgewendet werden konnten. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Funkpiloten GmbH oder ihrer leitenden Angestellten. Jegliche Haftungsansprüche erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung des Beförderungsgutes schriftlich gegenüber der Funkpiloten GmbH geltend gemacht werden. Eine Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen zulässig.