AGB

  1. Die Funkpiloten GmbH vermittelt Botendienste nach dem allgemeinen Frachtführerrecht HGB, den Bestimmungen des internationalen Straßengüterverkehrs CMR und des Montrealer Übereinkommens, sofern im Folgenden nicht abweichende Regelungen getroffen sind.
  2. Der Beförderungsvertrag kommt schriftlich oder fernmündlich zustande. Eine vom Auftraggeber abverlangte Zusage einer Lieferfrist benennt die nach menschlichem Ermessen zu erwartende Zeit, ist aber nicht bindend. Eine Ablieferquittung wird nur bei ausdrücklicher Aufforderung eingeholt.
  3. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die aus unvollständiger Auftragsübermittlung, unfreier Versendung, Fehladressierung, Zollgründen, Einlagerung und Rücksendung entstehen.
  4. Das zu zahlende Entgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Es ist vom Auftraggeber oder Empfänger spätestens bei Auslieferung dem auftragsausführenden Unternehmen auszuzahlen, sofern nicht eine Rechnungsstellung durch die Funkpiloten GmbH im eigenen Namen oder im Auftrag des ausführenden Unternehmens vereinbart wurde.
  5. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen sowie Sachen, die
    a) gegen geltende Gesetze oder Sitte und Anstand des In- oder jeweiligen Auslandes verstoßen,
    b) kennzeichnungspflichtige gefährliche Stoffe enthalten,
    c) dem Postvorbehalt widersprechen.
  6. Die Funkpiloten GmbH haftet innerhalb Deutschlands ausschließlich gemäß HGB. Im grenzüberschreitenden Verkehr haftet die Funkpiloten GmbH nach CMR oder dem Montrealer Übereinkommen.
  7. In Deutschland ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung einer Sendung begrenzt auf 8,33 SZR für jedes Kilogramm. Falls der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen hat haften Die Funkpiloten GmbH für den Wert der Sendung bis zu max. 500.-. Höherversicherung auf Anfrage.
  8. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht abgewendet werden konnten. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Funkpiloten GmbH oder ihrer leitenden Angestellten. Ebenfalls ausgenommen sind Folgeschäden aus Überschreitung unangemessener Lieferfristen sowie Glas und bruchempfindliche Güter, Pflanzen, Unikate, Kunstgegenstände, Schmuck, Geld, oder Kreditkarten.
    Darüberhinaus besteht keine Haftung bei Verspätungen aufgrund von Witterungsverhältnissen, behördlichen Behinderungen, Verkehrsstaus und Sperrungen sowie bei höherer Gewalt.
  9. Die Funkpiloten GmbH oder die von ihr beauftragten Unternehmen haben das Recht, den Inhalt des Beförderungsgutes zu überprüfen, sind aber dazu nicht verpflichtet.
    Sollte die Funkpiloten GmbH oder das von ihr beauftragte Unternehmen irrtümlich oder unwissentlich ein Gut angenommen haben, das obigen Beförderungsbedingungen widerspricht, so haftet sie nicht für den daraus entstehenden Schaden.
  10. Haftungsansprüche erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Beförderungsgutes schriftlich gegenüber der Funkpiloten GmbH geltend gemacht werden. Eine Aufrechnung ist nur mit fälligen Gegenansprüchen, denen ein Einwand nicht entgegensteht, zulässig. Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.

Die Funkpiloten GmbH, Frankenstr. 35, 20097 Hamburg Stand:03/14